A

Fahrzeug

Krafträder mit

  • Hubraum über 50 cm3 oder
  • bbH über 45 km/h

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW

 

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW

 

Bemerkung

  • Einschluss: AM, A1, A2
  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

 

Mindestalter

  • 20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A"
  • 21 Jahre für Trikes
  • 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb