A
Fahrzeug
Krafträder mit
- Hubraum über 50 cm3 oder
- bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Bemerkung
- Einschluss: AM, A1, A2
- Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Mindestalter
- 20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A"
- 21 Jahre für Trikes
- 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb